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Vom 1. bis 22. Januar 2025
Gewinnen Sie eine einzigartige Autoreise zu den Schlössern des Loiretals!
Begeben Sie sich auf eine Zeitreise ins Herz der Wunder des französischen Kulturerbes!
Zwischen königlichen Gärten, den Gemächern der größten Könige und Königinnen und majestätischen Schlössern können Sie einen Aufenthalt für 4 Personen genießen, indem Sie an einer Verlosung teilnehmen.
Um teilzunehmen, machen Sie den Persönlichkeitstest, um herauszufinden, mit welchem König oder welcher Königin Sie sich identifizieren könnten!
Entdecken Sie Ihr königliches Profil und füllen Sie anschließend das Formular aus, um an der Verlosung teilzunehmen.
Viel Glück und möge die Bohne mit dir sein!
Loire-Schlösser Spezial
REGELN DES WETTBEWERBS
"Léon OP EPIPHANY BY LEON"
ARTIKEL 1: GEGENSTAND
LDF, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Nanterre unter der Nummer 325 231 272, mit Sitz in 55, rue Deguingand – 92300 LEVALLOIS-PERRET (nachfolgend „Veranstalter“ genannt), organisiert ein Spiel mit Kaufverpflichtung (nachfolgend „Spiel“ genannt) mit dem Titel „Léon OP EPIPHANIE BY LEON Wettbewerb“.
Dieses Spiel findet vom 1. bis 22. Januar 2025 in teilnehmenden Restaurants der Kette Léon (nachfolgend „Teilnehmende Restaurants“ genannt) in ganz Frankreich statt.
ARTIKEL 2: TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Teilnahmeberechtigt ist jede volljährige Person mit Wohnsitz in Frankreich (einschließlich Korsika, jedoch ohne die französischen Überseegebiete), die Mitglied des Treueprogramms „Club Léon“ von Léon ist. Ausgenommen sind Mitarbeiter des Veranstalters, seiner direkt oder indirekt verbundenen Unternehmen, Mitarbeiter des Unternehmens, das das Spiel organisiert, sowie Familienangehörige dieser Mitarbeiter.
Für die Teilnahme ist ein Internetzugang und eine gültige E-Mail-Adresse erforderlich.
ARTIKEL 3: TEILNAHMEBEDINGUNGEN AM SPIEL
Das Spiel hat die Form eines zufälligen Auslosungsprinzips.
Teilnahmeberechtigung an der Verlosung
Um an der Verlosung teilnehmen zu können, müssen Sie volljährig und Mitglied des Club Léon sein.
➢ Jeder Teilnehmer, der kein Mitglied des Club Léon ist und im Folgenden als „Nicht-Mitglied-Teilnehmer“ bezeichnet wird, muss, um Mitglied zu werden, Folgendes erfüllen:
➢ Jeder Teilnehmer, der Mitglied des Club Léon ist und im Folgenden als „Mitgliedsteilnehmer“ bezeichnet wird, muss:
Alle Nichtmitglieder und Mitglieder, die teilnehmen, werden im Folgenden als „Teilnehmer“ bezeichnet.
Die Teilnahme ist streng persönlich und nicht übertragbar. Die Teilnahme unter Verwendung mehrerer Pseudonyme und/oder E-Mail-Adressen (unabhängig von der Anzahl der vorhandenen E-Mail-Adressen) oder im Namen anderer Teilnehmer ist untersagt. Mehrfacheinsendungen, insbesondere solche über verschiedene E-Mail-Adressen, führen zur Disqualifizierung des Teilnehmers und zum Ausschluss vom Gewinn.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, im Zweifelsfall die Identität, das Alter und die Kontaktdaten der Teilnehmer zu überprüfen und die Einhaltung dieser Teilnahmebedingungen sicherzustellen.
Jede unvollständige, fehlerhafte, gefälschte oder keine Identifizierung des Teilnehmers zulassende Registrierung gilt als ungültig und wird nicht berücksichtigt, da der Teilnehmer keinen Anspruch auf den betreffenden Preis hat.
Jeder Teilnehmer, der sich vor dem Ende des Spiels dazu entschließt, von seinem Recht auf Löschung oder Widerspruch, seinem Recht auf Löschung und Einschränkung der Verarbeitung Gebrauch zu machen, verzichtet auf seine Teilnahme und erhält seinen Gewinn. Gleiches gilt für den Gewinner, der vor Erhalt des Gewinns eines der aufgeführten Rechte ausübt.
Das veranstaltende Unternehmen führt eine erneute Auslosung durch, um einen neuen Gewinner zu ermitteln.
ARTIKEL 4 – ZEICHNUNG
Teilnehmer (Mitglieder und Nichtmitglieder) können durch Ausfüllen des Fragebogens auf dieser Seite und des Online-Formulars an der Verlosung teilnehmen.
Der Gewinner wird per Losverfahren ermittelt.
Am 30. Januar 2025 wird die Ziehung von der veranstaltenden Gesellschaft durchgeführt, die nach dem Zufallsprinzip den Gewinner, im Folgenden „Gewinner“ genannt, ermittelt.
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Der Gewinner hat ein (1) Jahr ab dem Datum, an dem der Coupon versandt wurde, Zeit, seinen Preis einzulösen.
Dem Gewinner wird spätestens zehn (10) Tage nach der Ziehung eine E-Mail zugesandt, in der er darüber informiert wird, dass er tatsächlich der Gewinner des Spiels ist.
Der Gewinner hat ab dem Versand dieser E-Mail sieben (7) Kalendertage Zeit, um seine Annahme des Preises per E-Mail zu bestätigen.
Die Kontaktdaten werden an Ailleurs Communication weitergeleitet, die sich dann mit dem Gewinner in Verbindung setzen wird, um ihm das Verfahren zur Entgegennahme des Preises mitzuteilen.
Der Gewinn wird wie folgt angesprochen:
Der Coupon „Road Trip Châteaux de la Loire“ wird vom Partner Ailleurs Communication verwaltet.
Dem Gewinner werden Login und Passwort zugesandt, damit er sich auf der Online-Plattform anmelden und seinen Preis in Anspruch nehmen kann.
Der Gewinner hat ab dem Versand seiner Zugangsdaten eine Frist von dreißig (30) Kalendertagen, um seinen Preis in Anspruch zu nehmen.
Jeder Gewinner, der seinen Preis ablehnt und/oder ihn nicht innerhalb der vorgegebenen Frist in Anspruch nimmt und/oder nicht innerhalb der genannten Frist antwortet, verliert seinen Preisanspruch. Der Preis wird ihm dann nicht mehr zuerkannt und kann unter keinen Umständen zu einem späteren Zeitpunkt geltend gemacht werden.
Sollten sich die Kontaktdaten des Gewinners, insbesondere seine E-Mail-Adresse, als offenkundig falsch oder unrichtig erweisen, unternimmt das Veranstalterunternehmen keinerlei Anstrengungen, den Gewinner ausfindig zu machen. In diesem Fall verfällt der Gewinnanspruch und der Gewinner hat keinen Anspruch auf Entschädigung.
Jeder angebotene Preis ist personengebunden und nicht übertragbar. Auf Wunsch des Gewinners kann der Preis weder gegen Bargeld noch gegen eine andere Form der Entschädigung eingetauscht oder durch einen gleichwertigen Preis ersetzt werden.
Die veranstaltende Gesellschaft kann, wenn Umstände, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen und eine höhere Gewalt darstellen, dies erfordern, den Preis durch einen gleichwertigen Preis ersetzen.
Das veranstaltende Unternehmen kann nicht für die Überlastung des Internetnetzwerks, die Qualität der Geräte der Internetnutzer oder die Qualität ihrer Zugangsmethode verantwortlich gemacht werden, die Auswirkungen auf den Erhalt der Gewinne haben könnte.
Betrügerische oder gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßende Einsendungen werden disqualifiziert und sind ungültig. Disqualifizierte Teilnehmer haben keinen Anspruch auf einen Preis. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, unrechtmäßig vergebene Preise neu zu vergeben.
Das veranstaltende Unternehmen behält sich das Recht vor, alle erforderlichen Überprüfungen der Identität und der Postangaben des Gewinners durchzuführen. Jede falsche Angabe führt automatisch zu deren Löschung.
ARTIKEL 5 – PREISVERLEIHUNG
Folgender Preis winkt:
➢ Ein (1) Gutschein für eine „Roadtrip-Schlösser der Loire“ für vier (4) Personen im Wert von 2.000 € (ohne MwSt.), inklusive:
Reservierungen müssen sechs (6) Monate vor dem gewünschten Termin erfolgen. Ausgenommen ist die Zeit um die Jahresendfeiertage (je nach Verfügbarkeit zum Buchungszeitpunkt). Die Preise sind ein (1) Jahr ab dem Datum des Versands der Gutscheine an die Gewinner gültig.
Dieser Coupon beinhaltet nicht:
Die Kosten für gewählte Aufenthalte/Dienstleistungen, die den Betrag des gewonnenen Aufenthalts, d. h. 2000 € ohne Mehrwertsteuer, übersteigen, bleiben ausschließlich in der Verantwortung des Gewinners.
ARTIKEL 6 – HAFTUNG
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Überlastung des Internetnetzes, die Qualität der Endgeräte oder die Qualität der Internetverbindung der Nutzer, da diese die für die Teilnahme benötigte Verbindungszeit beeinflussen können. Daher haftet der Veranstalter auch nicht, wenn elektronische Teilnahmeformulare nicht registriert, unvollständig oder nicht verifiziert werden können.
Es obliegt daher allen Teilnehmern, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um ihre eigenen Daten und/oder Software, die auf ihren Computer- und Telefonanlagen gespeichert sind, vor etwaigen Angriffen zu schützen.
Die Verbindung von Personen und Teilnahme am Spiel erfolgt unter der alleinigen und ausschließlichen Verantwortung der Teilnehmer.
Das Organisationsunternehmen behält sich das Recht vor, dieses Spiel im Falle einer Gewaltstufe oder im Falle von außergewöhnlichen unabhängigen Umständen das Willen zu stornieren, zu melden, zu erweitern, zu verkürzen oder teilweise oder vollständig zu ändern.
Es kann in keinem Fall für solche Tatsachen verantwortlich gemacht werden. In diesem Fall wird an die Teilnehmer keine Entschädigung gezahlt.
Der Veranstalter lehnt jegliche Verantwortung für Vorfälle und/oder Unfälle ab, die dem Gewinner oder seinen Begleitern während der Nutzung und/oder des Genusses seines Preises widerfahren können, und ganz allgemein kann der Veranstalter nicht für den reibungslosen Ablauf des Aufenthalts oder Fälle höherer Gewalt oder außergewöhnliche Umstände verantwortlich gemacht werden, die es unmöglich machen würden, den Preis zu genießen.
Das veranstaltende Unternehmen kann nicht für Lieferverzögerungen, Verluste, Diebstahl, Schäden an Post, Postdiensten oder Probleme im Zusammenhang mit der elektronischen Kommunikation haftbar gemacht werden.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, etwaige Spielunterbrechungen aus technischen Gründen anzurechnen und das Spiel entsprechend zu verschieben, wodurch sich die Spieldauer verlängert.
ARTIKEL 7 – STREITIGKEITEN – ANSPRÜCHE – RÜCKERSTATTUNG
7.1 Streitigkeiten und Ansprüche
Im Falle von Streitigkeiten oder Ansprüchen im Zusammenhang mit der Auslegung dieser Bestimmungen, gleich aus welchem Grund, müssen Anfragen innerhalb von maximal zwei (2) Monaten nach dem Datum der Ziehung, d.h. bis zum 30. März 2025, über die Website https://www.restaurantleon.fr/nous-contacter/ an das veranstaltende Unternehmen gerichtet werden.
7.2 Erstattung der Anschlussgebühren
Bitte beachten Sie, dass Teilnehmer, die Zugangsanbieter nutzen, die Telefonanschlüsse kostenlos oder zum Pauschalpreis integrieren, grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückerstattung haben.
Anträge auf Erstattung der Verbindungsgebühren (gleicher Name und gleiche Adresse) für die gesamte Spieldauer sowie der Portokosten (Erstattung zum aktuellen Standardtarif, eine Briefmarke pro Umschlag) sind schriftlich an die Adresse des Spiels zu richten. Die Erstattungsanträge müssen Datum und Uhrzeit der Verbindung genau enthalten.
Verbindungsgebühren werden auf Basis einer dreiminütigen Verbindung erstattet.
Um die Erstattung zu erhalten, senden Sie einfach einen schriftlichen Antrag per Post an die in Artikel 8.2 dieser Regeln angegebene Adresse. Folgende Unterlagen sind erforderlich:
Ein Rückerstattungsantrag wird nicht berücksichtigt, wenn er mehr als zehn (10) Tage nach dem Schlussdatum des Spiels gestellt wird. Rückerstattungen erfolgen innerhalb des Monats nach dem Ende des Spiels.
ARTIKEL 8 – ANNAHME DER REGELN UND ZUGANG ZU IHNEN
8.1 Annahme der Verordnung
Die Teilnahme am Spiel setzt die uneingeschränkte Akzeptanz dieser Regeln und des Spielablaufs voraus.
Betrug, Betrugsversuche oder Verstöße gegen diese Regeln führen zur sofortigen und automatischen Disqualifizierung des/der Betroffenen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.
9.2 Zugang zu den Vorschriften
Diese Regeln und die Liste der teilnehmenden Restaurants sind kostenlos auf der Website https://www.restaurantleon.fr/ oder auf Anfrage in jedem der teilnehmenden Restaurants oder auf schriftliche Anfrage bis spätestens 30. Januar 2025 (Poststempel als Nachweis) an die folgende Adresse erhältlich:
LDF
„LEON OP EPIPHANY BY LEON WETTBEWERB“
55 rue Deguingand
92300 LEVALLOIS-PERRET
(Erstattung der Portokosten zum aktuellen Standardtarif – basierend auf 20 g / Erstattung beschränkt auf einen Antrag pro Haushalt, gleicher Name, gleiche Adresse, gleiche Bankverbindung (RIB/RIP), im selben Umschlag wie der Antrag auf Erstattung der Teilnahmegebühr). Unvollständige, unleserliche oder nach dem 30. Januar 2025 eingereichte Anträge auf Portoerstattung sind ungültig. Mehrfache Erstattungsanträge werden nicht akzeptiert.
ARTIKEL 9 – ERFASSTE PERSONENBEZOGENE DATEN
Gemäß dem Datenschutzgesetz vom 6. Januar 1978, geändert durch das Gesetz Nr. 2004-801 vom 6. August 2004, sowie der Europäischen Verordnung 2016/679 vom 27. April 2016 können die personenbezogenen Daten der Teilnehmer auf Papier verarbeitet werden oder automatisierte Verarbeitung.
Bei den personenbezogenen Daten handelt es sich um: Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, Postanschrift.
Diese personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Durchführung des Spiels, der Ermittlung der Gewinner, der Preisvergabe und der Registrierung der Teilnehmer für den Léon Club erhoben. Sie sind für das veranstaltende Unternehmen bestimmt.
Die im Zusammenhang mit dem Spiel erhobenen personenbezogenen Daten werden für die Dauer des Spiels und für drei (3) Jahre nach dessen Ende aufbewahrt, um Preise bereitzustellen, auf mögliche Streitigkeiten reagieren zu können und für die Bedürfnisse der Geschäftsführung von Club Léon.
Der Teilnehmer kann sein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Widerspruch bezüglich seiner personenbezogenen Daten jederzeit ausüben, indem er sich über die folgende E-Mail-Adresse an das Organisationsunternehmen wendet: dpo-mutualise@groupe-bertrand.com.
Bei Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Verwaltung personenbezogener Daten im Rahmen des Spiels kann eine Beschwerde bei der CNIL – 3, place de Fontenoy – TSA 80715 – 75334 PARIS CEDEX 07 eingereicht werden.
ARTIKEL 10 – GEISTIGES EIGENTUM
Das veranstaltende Unternehmen bleibt Eigentümer seiner Marke, seines Images und aller geistigen Eigentumsrechte.
Die Teilnehmer unterlassen daher jede Vervielfältigung oder vollständige oder teilweise Verwertung ihrer Marken-, Bild- und geistigen Eigentumsrechte ohne ihre ausdrückliche, schriftliche und vorherige Genehmigung.
ARTIKEL 11 – STREITIGKEITEN
Alle in diesem Reglement nicht vorgesehenen Fälle werden vom veranstaltenden Unternehmen entschieden, dessen Entscheidungen endgültig sind.
Gleiches gilt für etwaige Streitigkeiten.
ARTIKEL 12 – VERÖFFENTLICHUNG DER ERGEBNISSE
Das Organisationsunternehmen behält sich das Recht vor, die Nominierungsergebnisse der Ziehung in der Presse zu veröffentlichen.
Wenn der Gewinner dies nicht wünscht, muss er dies dem Veranstalter schriftlich unter folgender Adresse bestätigen:
LDF
„LEON OP EPIPHANY BY LEON WETTBEWERB“
55 rue Deguingand
92300 LEVALLOIS-PERRET
Artikel 13 - Änderungen im Spiel
Ergänzungen oder Änderungen dieser Regeln können während des Spiels veröffentlicht werden; sie gelten als Anhänge zu diesen Regeln und finden automatisch und ohne Verzögerung Anwendung auf die Teilnehmer.
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